Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e.V.

Nutzungsvereinbarung für die Vereinsanlagen

§1 Zielsetzung und Gültigkeit

§2 Nutzungsberechtigte

§3 Entzug der Nutzungsberechtigung

§4 Funktionsgarantien

§5 Haftung

§6 Datenschutz

§7 Netzwerk

§8 Hardware

§9 Wichtige Verhaltensregeln

§10 Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke

§11 Salvatorische Klausel

 

§1 Zielsetzung und Gültigkeit

Die vorliegende Nutzungsvereinbarung gilt als verbindliche Grundlage zum Anschluss eines Rechners an das Campusnetz der Technischen Universität Ilmenau (FeM-Net). Bestandteil dieser Vereinbarung sind die Durchführungsbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung.

Alle Nutzungsbestimmungen der dem FeM-Net hierarchisch übergeordneten Einrichtungen und Organisationen (z.B. Rechenzentrum der Technischen Universität Ilmenau, Deutsches Forschungsnetz) gelten uneingeschränkt auch für die Nutzer des FeM-Net.

Der Anschluss der Wohnheime an das FeM-Net stellt ein Privileg und keinesfalls ein Recht dar. Dies erfordert von allenTeilnehmern einen verantwortungsvollen Umgang mit den von der FeM zur Verfügung gestellten Ressourcen und An-lagen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Nutzer, die Ziele des Vereins zu verfolgen sowie die im Folgenden aufgeführten Regelungen strikt einzuhalten.

 

§2 Nutzungsberechtigte

Die Nutzung des FeM-Net wird nur Studenten und Mitarbeitern mit einer gültigen Nutzungsberechtigung des Rechenzentrums der Technischen Universität Ilmenau ermöglicht.

Ein Antrag auf Nutzung des FeM-Net darf nur begründet abgelehnt werden. Daraus läßt sich aber kein Anspruch auf eine Nutzung ableiten.

Eine erteilte Nutzungsberechtigung ist personen- und ortsgebunden und kann nicht übertragen werden.

 

§3 Entzug der Nutzungsberechtigung

Die FeM behält sich vor, Nutzer in begründeten Fällen zeitweise oder für immer vom Netzbetrieb auszuschließen.

Der Ausschluss ist unter anderem möglich bei:

  • einem schweren Verstoß oder mehreren kleinen Verstößen gegen diese Nutzungsvereinbarung oder die gültigen Durchführungsbestimmungen.
  • Entzug der Nutzungsberechtigung des Rechenzentrums der Technischen Universität Ilmenau.

 

§4 Funktionsgarantien

Die FeM unternimmt alles in ihren Kräften stehende, um die Funktionsfähigkeit des FeM-Net aufrecht zu erhalten. Daraus läßt sich jedoch keine Funktionsgarantie ableiten. Mögliche Unterbrechungen oder Einschränkungen des Netzbetriebes lassen sich nicht ausschließen.

Mitglieder, die absichtlich oder unabsichtlich die Funktionalität des Netzwerkes stören oder andere Mitglieder gefährden können ohne Vorwarnung vom Netz getrennt werden. Ein erneutes Freischalten erfolgt frühestens nach Klärung der Ursache. Ein erneuter Vorfall ist durch das verursachende Mitglied zu vermeiden.

 

§5 Haftung

Der Anschluss eines Rechners an das FeM-Net geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die FeM haftet für Schäden (z.B. Hardwareschäden oder Datenverlust), die mittelbar oder unmittelbar mit dem Anschluß an das FeM-Net zusammenhängen, nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ihrer Beauftragten.

Bei Beschädigungen oder Zerstörungen an Anlagen oder Anlagenteilen unter Verwaltung der FeM haftet der jeweilige Verursacher in voller Höhe.

Jeder Nutzer ist voll für den von ihm am FeM-Net betriebenen Rechner und für die von ihm ausgehenden Einflüsse verantwortlich.

 

§6 Datenschutz

  1. Die zur ordnungsgemäßen Administration des FeM-Net notwendigen Daten der Nutzer werden gespeichert.
  2. Jeder Nutzer kann Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten verlangen.
  3. Eine Verwendung der gespeicherten Daten darf nur im Zusammenhang mit administrativen Aufgaben der FeM erfolgen.
  4. Eine Weitergabe der Daten in jeglicher Form ist verboten.
  5. Die FeM behält sich vor, Daten und Verbindungen auf den FeM-Net-Netzsegmenten zu protokollieren.
  6. Die dadurch erlangten Informationen werden nur zur Fehlersuche im Netz ausgewertet und werden 1 Jahr nach Erstellung unwiderbringlich gelöscht.
  7. Persönliche Daten der Mitglieder werden 1 Jahr nach Austritt unwiderbringlich gelöscht.

 

§7 Netzwerk

Als Netzwerkprotokoll im FeM-Net wird die TCP/IP-Protokollfamilie verwendet. Der Transport anderer Protokolle kann nicht gewährleistet werden.

 

§8 Hardware

Es dürfen nur technisch einwandfreie Geräte am FeM-Net betrieben werden.

 

§9 Wichtige Verhaltensregeln

  1. Das Mithören und/oder Protokollieren von Daten auf dem Netz ist für Nutzer grundsätzlich verboten. Unbeabsichtigt erhaltene Daten dürfen nicht benutzt und müssen sofort unwiederbringlich gelöscht werden.
  2. Sämtliche Tätigkeiten, die dem Ziel dienen, sich unbefugt Zugang zu Daten, Rechnern etc. zu verschaffen, sind verboten und ziehen den sofortigen Ausschluß vom FeM-Net nach sich.
  3. Die Änderung der zugewiesenen Netzparameter (IP-Addresse, Hostname etc.) oder die unbefugte Manipulation von Daten im Netz ist untersagt. Störungen, Beeinträchtigungen, erkannter Mißbrauch oder Angriffe von außen sind unverzüglich der FeM zu melden.
  4. Der Datenverkehr eines Nutzers darf die Tätigkeiten anderer Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigen. Die Übertragung großer Datenmengen sollte in Zeiten voraussichtlich geringer Netzbelastung durchgeführt werden.
  5. Jeder Nutzer ist für die Sicherheit seines Rechners selbst verantwortlich. Die Nutzerkennungen auf Rechnern, die an das FeM-Net angeschlossen sind, dürfen auf keinem Fall Dritten zugänglich gemacht werden.
  6. Jegliche Weitergabe des von der FeM zur Verfügung gestellten Zuganges an Dritte (Internet Service Provider-Tätigkeit) ist untersagt.
  7. Jeder Betrieb von mehr als einem Rechner an einem Endgeräteanschluss (NAT - network address translation, IP-Masquerading, Proxy-Tätigkeit oder ähnliches) ist nicht gestattet.
  8. Der Betrieb von Internet-Services jeglicher Art ist nur nach vorheriger Absprache mit und schriftliche Zustimmung durch die FeM gestattet.
  9. Der Betrieb privater Wireless Access Points oder WLAN-Router, welche die Funktionalität des FeM-Net beeinträchtigen oder stören, ist untersagt.

 

§10 Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke

Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere ist die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials (bspw. Musik, Filme, Software, usw.) ohne Zustimmung des Rechteinhabers verboten.

 

§11 Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser Vereinbarung gegen geltendes Recht verstoßen oder unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung in allen anderen Punkten gültig.

Download