Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e.V.

Beitragsordnung (Stand 28.01.2020)

§1 Aufnahmegebühr

Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig 25,00 Euro. Er ist innerhalb von vier Wochen nach Bestätigung des Aufnahmeantrages zu zahlen.

Der Aufnahmebeitrag entfällt für Ehrenmitglieder.

 

§2 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt halbjährlich 40,00 Euro. Dieser ist zu den vom Vorstand festgelegten Terminen zu zahlen.

Bei der Aufnahmen in den Verein wird der Beitrag für den gesamten laufenden Berechnungszeitraum erhoben. In diesem Falle ist er für das laufende halbe Jahr innerhalb von vier Wochen nach Bestätigung des Aufnahmeantrages zu zahlen.

Der Mitgliedsbeitrag entfällt für aktive Mitglieder, ruhende Mitglieder, Veteranen, Kurzzeitmitglieder und Ehrenmitglieder.

 

§3 Förderbeitrag

Der Förderbeitrag ist zu dem vom Vorstand festgelegten Terminen zu zahlen.

 

§4 Aufwandsentschädigung

Hat ein Mitglied in Ausübung seiner Vereinstätigkeit in Absprache mit dem Vorstand besondere finanzielle Aufwendungen, werden diese gegen Vorlage der entsprechenden Belege in voller Höhe zurückerstattet.

 

§5 Zahlungsmodalitäten 

  1. Der Vorstand legt die Termine für die Zahlung des Beitrages in den Zeitraum von zwei Wochen vor bis vier Wochen nach Beginn eines Semesters an der Technischen Universität Ilmenau. Alle Beiträge sind direkt zum bekanntgegebenen Termin ohne Abzug fällig.
  2. Die Beiträge werden in der Regel im Lastschriftverfahren bzw. SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen. Bei bargeldlosem Zahlungsverkehr ist in jedem Fall die Mitgliedsnummer und der Verwendungszweck anzugeben. Vorhandene Belege sollten aufbewahrt werden.
  3. Nicht eindeutig zuordnungsfähige Zahlungen werden als Spende betrachtet.
  4. Im Falle von Rücklastschriften, die nicht auf einen Fehler des Vereins zurückzuführen sind, hat die FeM e. V. das Recht, von dem Mitglied die Erstattung der angefallenen Bankgebühren zu verlangen.

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