Nutzungsbestimmungen für IT-Leistungen
Die FeM stellt anderen gemeinnützigen und mildtätigen Vereinen und Organisationen IT-Dienste zur Verfügung. Dies geschieht im Regelfall im Rahmen eines Kooperationsvertrages. In allen Fällen sollen die Nutzungsbestimmungen für IT-Leistungen der FeM zum Einsatz kommen.