Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e.V.

Durchführungsbestimmungen zur Nutzungsvereinbarung für das Campusnetzwerk der Technischen Universität Ilmenau (FeM-Net)

§1 Netzzugang

§2 Neuanschlüsse

§3 Abmeldung

§4 Funktionsfähigkeit

Durchführungsbestimmungen zur Nutzungsvereinbarung für das Campusnetzwerk der Technischen Universität Ilmenau (FeM-Net)

 

§1 Netzzugang

Eine Aufnahme neuer Nutzer und Rechner in das FeM-Net erfolgt auf Antrag, soweit bis dahin die erforderlichen Vorraussetzungen in den jeweiligen Räumlichkeiten geschaffen sind. Der Antrag ist beim jeweiligen Verantwortlichen der FeM für die Nutzerverwaltung schriftlich einzureichen.

 

§2 Neuanschlüsse

Für einen Neuanschluß müssen im jeweiligen Wohnheim alle Vernetzungsarbeiten durchgeführt sein. Bei Umzug in ein anderes Wohnheim kann ein weiterer Netzzugang nicht immer garantiert werden.

 

§3 Abmeldung

Bei Auszug aus dem Wohnheim hat sich der Nutzer bei der FeM abzumelden.

 

§4 Funktionsfähigkeit

Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten werden nach Bedarf durchgeführt und sowohl im UseNet als auch im WWW (Aktuelle Seite) angekündigt. Kurzfristige Beeinträchtigungen des Netzbetriebes in Teilen des Netzes können dennoch nicht ausgeschlossen werden.