Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e.V.

Nutzungsbestimmungen für IT-Leistungen

Die FeM stellt anderen gemeinnützigen und mildtätigen Vereinen und Organisationen IT-Dienste zur Verfügung. Dies geschieht im Regelfall im Rahmen eines Kooperationsvertrages. In allen Fällen sollen die Nutzungsbestimmungen für IT-Leistungen der FeM zum Einsatz kommen.

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