Protokoll 11.1.2000 - Marketing-Team korrigiertes & aktualisiertes Semesterheftblatt bis 14.1. beim StuRa einreichen mal die Möglichkeit checken, ob zum Design der neuen CI auch eine projektarbeit unter Prof. Hoppe möglich ist - FeM-FAQ Tonic und Barney basteln dran, aber kann noch dauern Vorab kann die neueste Version auf http://c-server-3.fem.tu-ilmenau.de/~barney/faq-neu/index.htm betrachtet werden; Verbesserungen usw. an mich per ICQ: 27478 oder als textfile im FeM-Archiv/Update (per ftp://c-server-3 ) hinterlegen - L5X-Aufgang (Jennes) Meßgerät wird am Wochenende verfügbar sein Generalschlüssel holen demnächst komplette Abnahme L, wenn Chris Zeit hat - L0X-Aufgang (BNC-Strecke) funktioniert und ist fertig. - Final Agreement TUI-NET - FeM bitte die aktuellen Listen von Mitgliedern und Material beim FeM-Vorstand einreichen - aktueller Bestand Mitglieder Daten nochmals verifizieren (z.B. durch die Erinnerungsmail zur MV am 18.1.00) - hsf soll offizielles FeM-Mitglied werden bisher ist 1 Rechner im FEM-NET - SiN Status Einrichten von 4. Gruppe (Copyshops) ? - Female evtl. mal über RAM-Ausbau der SGI Challenge nachdenken, da 64MB recht wenig; neue Platte (9.1Gb) installiert - MV Presse für die MV einladen Gerald hat Satzungsergänzungen und Ergänzungen/Änderungen in der Beitragsordnung zur MV beantragt. Näheres dazu in einem Newsposting von ihm: "Hi, wie Ihr ja wißt, ist am Dienstag, den 18. Januar 2000 um 20:45 Uhr im GrHs die FeM Mitgliederversammlung. Beim Studium der Beitragsordnung sind mir ein paar Punkte aufgefallen, die IMO geändert werden sollten. Damit Ihr Euch schonmal ein Kopf zu diesem Thema machen könnt und die Diskussion am Dienstag schnell beendet werden kann, möchte ich die gewünschten Änderungen hier mal vorschlagen. CU Gerald FeM Marketing +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Des weiteren beantrage ich die Änderung der Beitragsordnung der Forschungsgemeinschaft elektronischer Medien. §2 Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag beträgt 200,00 DM; für Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose, Umschüler und Rentner gilt ein ermäßigter Jahresbeitrag von 100,00 DM. Der Jahresbeitrag ist halbjährlich zu den vom Vorstand festgelegten Terminen zu zahlen. Im Jahr der Aufnahme wird der Beitrag für den gesamten Berechnungszeitraum erhoben. In diesem Falle ist er für das laufende halbe Jahr innerhalb von vier Wochen nach Bestätigung des Aufnahmeantrages zu zahlen. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 1000,00 DM. Er ist innerhalb des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen. Der Jahresbeitrag entfällt für Ehrenmitglieder. sollte wie folgt erweitert werden: §2 Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag beträgt 200,00 DM; für Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose, Umschüler und Rentner gilt ein ermäßigter Jahresbeitrag von 100,00 DM. Der Jahresbeitrag ist halbjährlich zu jeweils gleichen Anteilen zu den vom Vorstand festgelegten Terminen zu zahlen. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 1000,00 DM. Er ist innerhalb des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen. Der Jahresbeitrag entfällt für Ehrenmitglieder. Die Mitglieder, die ehrenamtlich aktiv im Verein mitarbeiten, können auf Antrag durch den Vorstand vom Jahresbeitrag befreit werden. Anmerkung: Die ursprüngliche Formulierung ist mißverständlich. Aus diesem Grund soll der Beitrag ausdrücklich nur halbjährlich fällig sein. Des weiteren beantrage ich die Änderung der Beitragsordnung der Forschungsgemeinschaft elektronischer Medien. Außerdem soll abgestimmt werden über: §2 Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag beträgt 200,00 DM; für Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose, Umschüler und Rentner gilt ein ermäßigter Jahresbeitrag von 100,00 DM. Der Jahresbeitrag ist halbjährlich zu den vom Vorstand festgelegten Terminen zu zahlen. Im Jahr der Aufnahme wird der Beitrag für den gesamten Berechnungszeitraum erhoben. In diesem Falle ist er für das laufende halbe Jahr innerhalb von vier Wochen nach Bestätigung des Aufnahmeantrages zu zahlen. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 1000,00 DM. Er ist innerhalb des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen. Der Jahresbeitrag entfällt für Ehrenmitglieder. soll mit Gültigkeit vom 01.04.2000 wie folgt erweitert werden: §2 Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag beträgt 200,00 DM; für Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose, Umschüler und Rentner gilt ein ermäßigter Jahresbeitrag von 120,00 DM. Der Jahresbeitrag ist halbjährlich zu jeweils gleichen Anteilen zu den vom Vorstand festgelegten Terminen zu zahlen. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 1000,00 DM. Er ist innerhalb des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen. Der Jahresbeitrag entfällt für Ehrenmitglieder. Die Mitglieder, die ehrenamtlich aktiv im Verein mitarbeiten, können auf Antrag durch den Vorstand vom Jahresbeitrag befreit werden. Anmerkung: Da ich mal davon ausgehe, daß der erste Antrag angenommen wird, soll jetzt nur noch der Gebührenerhöhung zugestimmt werden. Um die Schulden des Vereins abzutragen und auch um einen etwas größeren Anreiz für die Mitglieder zur aktiven Mitarbeit im Verein zu schaffen, soll der Jahresbeitrag für Studenten auf DM 120,- erhöht werden. Deshalb muß auch extra erwähnt werden, daß eine Befreiung vom Beitrag möglich ist. Des weiteren beantrage ich die Änderung der Beitragsordnung der Forschungsgemeinschaft elektronischer Medien. Dann soll zur Abstimmung gelangen: §4 Zahlungsmodalitäten Der Vorstand legt bis auf weiteres als Termine für die halbjährliche Zahlung des Jahresbeitrages den Zeitraum innerhalb von zwei Wochen vor und vier Wochen nach Beginn eines Semesters an der Technischen Universität Ilmenau fest. Bei bargeldlosem Zahlungsverkehr ist in jedem Fall die Mitgliedsnummer und der Verwendungszweck anzugeben. Vorhandene Belege sollten aufbewahrt werden. Nicht eindeutig zuordnungsfähige Zahlungen werden als Spende betrachtet. nach einer Übergangsfrist soll ab 01.10.2000 gelten: §4 Zahlungsmodalitäten 1. Der Vorstand legt bis auf weiteres als Termine für die halbjährliche Zahlung des Jahresbeitrages den Zeitraum innerhalb von zwei Wochen vor und vier Wochen nach Beginn eines Semesters an der Technischen Universität Ilmenau fest. 2. Alle Beiträge sind direkt zum bekanntgegebenen Termin ohne Abzug fällig. Sie werden bei neu aufgenommenen Mitgliedern ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Allen anderen Mitgliedern ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren freigestellt. 3. Im Falle von Rücklastschriften, die nicht auf einen Fehler des Vereins zurückzuführen sind, hat die FeM das Recht, von dem Mitglied die Erstattung der angefallenen Bankgebühren sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von DM 10,-- zu verlangen. Eine Bearbeitungsgebühr von DM 10,-- wird außerdem erhoben, wenn aus Gründen, die der Verein nicht zu verantworten hat, eine unrechtmäßige Belastung des Mitgliedskontos erfolgt ist, z.B. bei Aussetzung der Mitgliedschaft wegen des Praktikums. 4. Bei bargeldlosem Zahlungsverkehr ist in jedem Fall die Mitgliedsnummer, der Blockname, die Zimmernummer und der Verwendungszweck anzugeben, mindestens jedoch der Blockname, die Zimmernummer und der Verwendungszweck. Vorhandene Belege sollten aufbewahrt werden. Nicht eindeutig zuordnungsfähige Zahlungen werden nach einer Frist von 8 Wochen ab Zahlungseingang als Spende betrachtet. 5. Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, so ist die FeM berechtigt, die Leistungen des Vereins auszusetzen. Anmerkung: Diese Änderungen halte ich für sehr wichtig, da es nicht angehen kann, daß es nach drei Monaten immer noch Mitglieder gibt, die ihre Beiträge noch nicht überwiesen haben. Gemäß $7.1 der Satzung ist es eigentlich Aufgabe des Schatzmeisters, dafür Sorge zu tragen, daß alle Mitgliedsbeiträge auf die Einzahlungskonten eingehen. Da bei mehr als 800 Mitglieder der Überblick etwas verloren gehen kann, halte ich es für sinnvoll, auf das Lastschriftverfahren umzustellen. Dies ist allerdings nur sinnvoll, wenn die Mitgliederverwaltung über die Datenbank reibungslos funktioniert. Da dies nach meiner Erfahrung noch nicht der Fall ist, soll ein Übergangszeitraum von einem Semester dafür verwendet werden, einen reibungslosen Workflow zwischen den Admins und dem Schatzmeister bzw. Kontobevollmächtigten herzustellen. Die FeM kann es sich nicht leisten, Kontos unberechtigterweise zu belasten, sonst leidet das Ansehen. Durch Anwendung des Lastschriftverfahrens wird das Mitglied außerdem veranlaßt, seinen Austritt oder Umzug oder das Praktikum rechtzeitig bekanntzugeben. Dies alleine sollte schon eine aktuellere Mitgliederdatenbank zur Folge haben."